
Nach einem unverschuldeten Unfall ist eine der ersten Fragen: „Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?" Die Antwort ist klar: Nein.
Das Gesetz ist eindeutig
Nach deutschem Schadensersatzrecht (§ 249 BGB) muss Sie der Unfallverursacher so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das gilt auch für die Kosten des Gutachtens.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu tragen – sofern die Einschaltung eines Gutachters erforderlich und angemessen ist.
Was wird bezahlt?
Die gegnerische Versicherung muss ersetzen:
Gebühren des Kfz-Sachverständigen
Fahrtkosten des Gutachters
Mileage und Auslagen
Verwaltungsgebühren
Das alles – ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Wann muss die Versicherung NICHT zahlen?
Ausnahme: Bagatellschäden. Liegt der Schaden unter etwa 750 Euro, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. In diesem Fall reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Aber auch dann: Ein erfahrener Gutachter wird Sie bereits beim ersten Telefonat warnen, wenn ein Gutachten unwirtschaftlich ist. Sie müssen sich nie ungewarnt einer Rechnung ausgesetzt sehen.
Wie läuft das praktisch ab?
Sie beauftragen einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – diese ermächtigt den Gutachter, seine Rechnung direkt bei der gegnerischen Versicherung einzureichen.
Sie zahlen nichts. Der Gutachter kümmert sich um die Abrechnung.
Wichtig: Gutachter der Versicherung vs. eigener Gutachter
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen schnell einen „kostenlosen" Gutachter anbieten. Vorsicht: Dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
Ihr Recht: Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt die Versicherung trotzdem.
Ein unabhängiger Gutachter berücksichtigt alles – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Ein Versicherungsgutachter versucht oft, die Schadensumme zu minimieren.
Der häufigste Fehler
Viele Unfallgeschädigte unterschreiben einen Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines vollständigen Gutachtens. Großer Fehler. Ein Kostenvoranschlag deckt nur die Reparaturkosten ab. Sie verlieren:
Merkantile Wertminderung (oft 500–1.500 €)
Nutzungsausfallentschädigung (oft 300–700 €)
Beweise für versteckte Schäden
Ein Gutachter dokumentiert alles und dient als rechtsverbindliches Beweismittel vor Gericht.
Tipp: Anwalt einschalten
Bei größeren Schäden lohnt sich ein Verkehrsrechtsanwalt. Dieser kennt seriöse Gutachter und setzt Ihre Ansprüche durch. Auch die Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung.
Was Sie tun sollten
Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Gutachter.
Unterschreiben Sie die Abtretungserklärung.
Informieren Sie die gegnerische Versicherung, dass Sie einen eigenen Gutachter beauftragen.
Bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Sie zahlen nichts. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten – das ist Ihr Recht.
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